Das Kürzel DSGVO steht für die Datenschutz-Grundverordnung, die im Mai 2018 in Kraft getreten ist und das Speichern von personenbezogenen Daten in Europa regelt.
Es war gut gemeint!
Allerdings ist die Einhaltung der DSGVO für uns Unternehmer*innen in vielen Bereichen der täglichen Geschäftsablaufe sehr aufwendig geworden.
Datenschutzgrundverordnung
So starteten viele Unternehmer*innen mit einer wahren Zettelwirtschaft, um auf Veranstaltungen und Messen die Einwilligung zur Speicherung der Daten zu dokumentieren. Die Prozesse dahinter möchte ich hier gar nicht beleuchten.
Das kann es doch nicht sein, war meine Denke und so suchte ich nach einer Lösung und habe sie auch gefunden.
Ich scanne Visitenkarten mit einer entsprechenden App, die mit meinem eMail Marketing Programm (das ist übrigens Klick Tipp) verknüpft ist und starte eine Kampagne. Also eine eMail, die automatisch versendet wird. In der eMail steht dann, dass ich mich über den neuen Kontakt freue und dass ich nun die Daten gespeichert habe. Dann schicke ich direkt noch die erforderliche Transparenzerklärung dazu.
Fast fertig, denn ich brauche ja auch für meine Unterlagen den Nachweis, dass ich "zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten die Person darüber informiert habe". Also habe ich in dieser eMail ein CC Postfach hinterlegt. Ein Postfach in dem ich alle DSGVO- eMails sammle. Selbst wenn ich vergesse wo ich die Person kennen gelernt habe, wie ich an die Daten gekommen bin, dort kann ich es nachlesen und insbesondere nachweisen, falls die Person sich irgendwann mal beschweren sollte.
Eigentlich ganz einfach.
Und nicht nur für die Unternehmer*innen, sondern auch für die Interessenten und Kunden ist die Einhaltung der DSGVO in der praktischen Umsetzung oftmals sehr kompliziert.
Datenschutzerklärung
Diese automatische Versendung nutze ich in der Offline Welt und natürlich auch in der Online Welt. Dort ist es noch einfacher, denn ich brauche ja keine Visitenkarte abzuscannen. Trägt ein Besucher meiner Internetseite seine Daten in ein Anmeldeformular ein, starten dahinter die automatisierten Prozesse - ohne, dass ich in irgendeiner Weise tätig sein muss.
Die Besucher lesen vielleich auch meine Datenschutzerklärung - wobei ich das sehr bezweifle -, denn ich glaube selbst, wenn man sie liest, kann man es kaum verstehen. Nun gut, wir Unternehmer*innen nehmen unsere Verpflichtung ernst und informieren die Besucher über das, was auf unserer Internetseite mit den Daten passiert.
Es geht sichherlich nicht nur mir so, dass wir das nicht selber formulieren könnten, zumindest nicht so, dass es gesetzeskonform ist. Ich könnte es ungefähr erläutern, aber das reicht nicht aus. Vor diesem Hintergrund habe ich in der Vergangenheit sogenannte Datenschutzerklärungen generieren lassen und wegen der andauernden Änderungen, die ständig beachtet werden müssen, bin ich inzwischen Kundin bei der Firma Abmahnairbag geworden. Dadurch wird meine Datenschutzerklärung ständig aktuell gehalten.
Schön ist hierbei, dass Rechtsanwalt Stephan Gärtner die Themen der DSGVO tatsächlich nahezu komödiantisch vermittelt. Das hatte ich bis dato unter der Rubrik Datenschutz noch nicht erlebt.
Datenschutz
Letzte Woche war der Tag des Datenschutzes. Das hat mich inspiriert diesen Blogbeitrag zu schreiben. Selbstverständlich ist mir sofort die DSGVO in den Sinn gekommen.
Eine andere Seite ist aber auch der Schutz deiner Daten als Unternehmer*in.
- Das dein Computer nicht gehackt wird
- Das du sicher surfen kannst
- Das du starke Passwörter verwendest
- Das deine Daten sicher gespeichert sind
Zum letzten Punkt habe ich unter dem Blogbeitrag Arbeit 4.0 ein paar Tipps notiert. Und zu den anderen drei Punkten kann ich dir nur empfehlen mit einer Sicherheitssoftware zu arbeiten. Ich persönlich nutze hier das Angebot der Firma Kaspersky.
Dieses digitale Tool ist übrigens eins meiner Empfehlungen aus meiner *Die wilden 13 Liste. Eine Liste mit digitalen Tools, die perfekt miteinander verknüpfbar sind. Du hast sie noch nicht? Dann hole sie dir hier.